Wir bereiten Dich zu fairen Konditionen mit modernsten Lehr- und Lernmethoden gezielt auf Deinem Weg zur bestandenen Fahrprüfung vor. Unser flexibles Ausbildungskonzept orientiert sich dabei ganz an Deinen individuellen Bedürfnissen.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.
B196
Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzungen Führerschein Kl. B seit mind. 5 Jahren
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Erweiterung der Kl. B durch Schlüsselzahl, keine Führerscheinantrag notwendig, Gültigkeit nur im Inland.
AM
Mindestalter 15 Jahre
Voraussetzungen keine
Kleinstwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.