Die Fahrschule v. Bressensdorf GmbH ist, gemäß dem Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), berechtigt im Bereich BKF aus- und weiterzubilden. Neben dieser Fachqualifikation und der permanenten Weiterbildung unserer Ausbilder legen wir auf praxisnahe Ausbildung und einen Rundum-Service besonderen Wert.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und mit einer Länge von nicht mehr als 8 m, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
D1E
Mindestalter 21 Jahre
Voraussetzungen Klasse B
Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
D
Mindestalter 24 Jahre
Voraussetzungen Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
DE
Mindestalter 24 Jahre
Voraussetzungen Klasse B
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.