Zugmaschinen (nationale Klasse) die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
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Mindestalter 16 Jahre
Voraussetzungen keine
Zugmaschinen (nationale Klasse) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h.